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Whistleblowing – Meldungen im Sinne von GVD 24/2023

Mit GVD 24/2023 wurde in Italien die EU-Richtlinie 2019/1937 umgesetzt, womit der Schutz von Personen gewährleistet wird, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Die neuen Gesetzesvorschriften dienen dem Schutz von Hinweisgebern, die sich dem Risiko von Vergeltungsmaßnahmen aussetzen.

Über diese verschlüsselte Plattform können Sie Verstöße gegen das EU-Recht (z.B. Verletzung des Zivilrechts, Ordnungswidrigkeiten, Verletzungen der Rechnungslegungspflicht, Straftaten, Verletzungen des Organisationsmodells 231/01 usw.) melden, von denen Sie Kenntnis haben.

Sie können entscheiden, ob Sie uns Ihre persönlichen Daten mitteilen oder anonym melden wollen. In jedem Fall ist die vertrauliche Behandlung Ihrer Identität und Ihrer personenbezogenen Daten gewährleistet.

Innerhalb von 7 Tagen nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie eine vom System generierte Empfangsbestätigung. Mit der Bestätigung wird auch einen Code übermittelt, den Sie für jegliche follow-up Tätigkeiten benötigen. Innerhalb der darauffolgenden drei Monate erhalten Sie eine schriftliche Rückmeldung vom Verantwortlichen des von der Gesellschaft beauftragten Verantwortlichen des internen Meldekanals.

Bitte beachten Sie, dass das Gesetz Hinweisgeber, die im guten Glauben eine Meldung abgeben, vor jeglichen Vergeltungsmaßnahmen schützt.

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